Beiträge für Mitglieder, Umlagen und Fälligkeiten
(Stand 01. April 2016)
Durch die Jahreshauptversammlung wurden gemäß der Satzung des TuS Jork festgelegt
Beiträge
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre monatlich 7,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre monatlich 9,00 €
Familien ab 3 Mitglieder monatlich 21,00 €
Zusätzliche Sonderbeiträge
- Fußball
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre monatlich 1,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre monatlich 2,00 €
Gesundheitssport aller Mitglieder monatlich 5,00 €
Das Kursangebot umfasst ca. 12 Zeitstunden = 3 Monate
Sonderbeitrag für die Kursdauer je Kurs monatlich 5,00 €
Die gesamte Kursgebühr wird mit der ersten Kursstunde fällig.
Gemäß § 6 der Satzung des TuS Jork sind die Mitgliedsbeiträge im Lastschriftverfahren zu entrichten. Die Belastungen erfolgen vierteljährlich jeweils am 1. Mittwoch des letzten Quartalsmonats.
Sprechstunden jeweils mittwochs von 17.00 – 19.00 Uhr (außerhalb der Sommerferien)
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Kostenregelung im TuS Jork (gültig ab 01.07.2016)
Grundsätzlich appelliert der Vorstand
an ein gesundes Kostenbewusstsein des Einzelnen.
Hier sind geregelt:
Reisekosten
Im Wettkampfbetrieb werden für jeden gefahrenen Kilometer nach Stellung eines Reisekostenantrages erstattet:
a)
bei Kraftfahrzeugzeugnutzung:
10 Cent pro gefahrenen Kilometer
b)
bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel:
der Fahrpreis lt. Beleg/Fahrkarte
Für Jugendliche bis 12 Jahre können je Mannschaft bis zu 5 Fahrzeuge abgerechnet werden.
Für Jugendliche über 12 Jahre können je Mannschaft bis zu 4 Fahrzeuge abgerechnet werden.
Für Erwachsene entfällt die Fahrtkostenerstattung
Trainingslager, Freizeiten und ähnliche Veranstaltungen
Bei zu erwartenden Kosten von insgesamt über EUR 100,- muss vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig ein Antrag auf Kostenübernahme an den geschäftsführenden Vorstand gestellt werden.
Bei zu erwartenden Kosten bis EUR 100,- entscheidet der Abteilungsleiter.
Grundsätzlich werden die Zuschüsse auf EUR 10,- pro teilnehmenden Jugendlichen und Veranstaltung gedeckelt. Ein Zuschuss an Erwachsene ist in der Regel ausgeschlossen.
Über Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand vor Beginn der Veranstaltung aufgrund eines einzureichenden begründeten Antrages.
Aus- und Fortbildung
Für die An- und Rückfahrt (erste und letzte Fahrt) werden erstattet:
a)
bei Kraftfahrzeugnutzung :
10 Cent pro gefahrenen Kilometer
b)
bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel :
der Fahrpreis lt. Beleg/Fahrkarte
Lehrgangsgebühren werden in voller Höhe nach Beleg erstattet. Lehrgangsnachweise sind der Geschäftsstelle in Kopie einzureichen und werden dort zu den Personalunterlagen genommen.
Notwendige Übernachtungen werden bis zu einem Betrag von EUR 65,- pro Person/Nacht gegen Beleg übernommen. Am Lehrgangsort zu zahlende Verpflegungskosten (auch ggf. Frühstück im Hotel) trägt jeder Lehrgangsteilnehmer selbst.
Bei einer mehrtägigen Veranstaltung ist vorher eine Kostenabwägung zwischen eventuellen Fahrtkosten oder der möglichen Übernachtung vorzunehmen.
Weitere Einzelheiten und Ausführungsanweisungen regelt der geschäftsführende Vorstand vor Antritt der jeweiligen Maßnahme
Telefon-, Handy- und andere Kommunikationskosten......
.....werden nur in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung des geschäftsführen Vorstand gegen Nachweis erstattet.
Andere notwendige Auslagen.....
....werden bei Überschreitung von EUR 100,- pro Vorgang in begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung des geschäfts-führenden Vorstand gegen Nachweis erstattet.
Soweit ein Betrag bis EUR 100,- pro Einzelfall geltend gemacht wird, reicht die Zustimmung des Abteilungsleiters.
Auslagen für Schieds- und Kampfrichter (mit entsprechender gültiger Lizenz)
Personen, die unseren Verein nach außen als Schieds- oder Kampfrichter bzw. als entsprechende Assistenten repräsentieren, erhalten als Bekleidungs- und Ausstattungszuschuss einen jährlichen Festbetrag von EUR 50,-. Die Zahlung erfolgt vorschüssig im Januar eines jeden Kalenderjahres.
Der Vorstand erwartet hier im Gegenzug eine einwandfreie Außendarstellung.
Beschaffungs- und Reparaturaufträge....
....können nur nach Zustimmung durch den geschäftsführenden Vorstand ausgelöst werden. Ausgenommen sind Kleinaufträge bis zu EUR
100,-
je Einzelfall; hier reicht die Zustimmung des Abteilungsleiters.
Jork, den 26. Februar 2016
Der Vorstand