Aufgaben der Abteilungsleiter/innen
Die Abteilungsleiter/innen organisieren den Sportbetrieb in ihrer Abteilung unter Berücksichtigung finanzieller und logistischer Voraussetzungen, führen ihre Abteilung und sind verantwortlich für den sorgsamen Umgang mit den Sportgeräten.
Im einzelnen verfügen sie über die nachfolgend aufgeführten Rechte, darüber hinaus haben sie jedoch auch eine Reihe von Pflichten zu erfüllen:
Benennung und Wahl eines Stellvertreters
Einsatz von Fachwarten nach Bedarf
Erstellung der Abteilungsstruktur
Vorschläge für Anschaffungen (Geräte)
Berichterstattung in der Abteilungs-versammlung und auf der JHV
Einsichtnahme in die Kosten-entwicklung der Abteilung; Maßnahmen, ggf. Sonderbeiträge für die Abteilung oder einzelne Gruppen festlegen
(Beschluss durch JHV)
Einsatz und Motivation der Übungsleiter und Helfer
Veranlassung und gegebenenfalls Durchführung der Ehrung von verdienten Übungsleitern/ Übungsleiterinnen bzw. Mitgliedern
Vertretung der Abteilung gegenüber den Eltern
Vereinsschaukästen, Internet mit aktuellen Beiträgen versorgen
Teilnahme an Gesamtvorstands-sitzungen
Kontrolle der ÜL-Einsätze, Hallen- und Sportplatzbelegungen
Organisation von Arbeitsdiensten
Beratung und Genehmigung bezügl. Weiterbildung von Übungsleitern
Vorschläge über geeignete Übungsleiter/innen sowie Fortbildungsmaßnahmen
Abteilungsversammlung mit Wahl des Abteilungsleiters einberufen und leiten
Protokolle der Abteilungsversamm-lungen dem Vorstand zur Kenntnis geben
Unterstützung (und Beratung) des / der Vorsitzenden (in sportlichen und zwischenmenschlichen Angelegen-heiten)
Regelmäßiger Austausch mit den Übungsleitern/leiterinnen der Abteilung (Infos über Fortbildungen, Neuerungen, etc., Wünsche,
Anregungen aufnehmen)
Zustimmung zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse der Abteilung bzw. des Vereins sein müssen
Kenntnis über die Inhalte der Gruppen / Vorstellung neuer Übungsleiter in den zu übernehmenden Gruppen
Beschaffung der Schlüssel (Halle und Schränke) für neue ÜL
Gruppenlisten regelmäßig aktualisieren und mit der Bestandsverwaltung abstimmen
Übungsleiterverträge veranlassen